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Themen:
Todesfall
Beschreibung
Manchmal kann es (zB für Sozialversicherungszwecke) notwendig sein, nachträglich eine Abschrift aus dem Sterbebuch für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall ausstellen zu lassen. Im Gegensatz zur Sterbeurkunde, die nur einen Auszug aus dem Sterbebuch darstellt, enthält die Abschrift aus dem Sterbebuch zusätzliche Informationen, wie zB Angaben zu einer aufrechten Ehe.
Voraussetzungen
Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf eine Abschrift aus dem Sterbebuch auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt:· Ehepartner bzw. Ehepartnerin, Vorfahren und Nachkommen des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen· Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht· Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze
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Rechtsanwalt Dr. Egbert Frimmel Donnerstag, 12. September 2019 Donnerstag, 10. Oktober 2019 Donnerstag, 14. November 2019 Donnerstag, 12. Dezember 2019
Notar Dr. Josef Schoffnegger Dienstag, 10. September 20019 Dienstag, 8. Oktober 2019 Dienstag, 12. November 2019 Dienstag, 10. Dezember 2019